Der so genannte Aufenthaltstitel ist - im Gegensatz zum bekannteren Personalausweis - ein Dokument, über das deutlich weniger Wissen im Umlauf ist. Um überhaupt auf den Aufenthaltstitel einzugehen, wollen wir deshalb zuerst die Frage nach der Art des Dokuments klären und wofür es verwendet werden darf. Wie bei jeder Arbeit mit Dokumenten unterscheiden wir hier zwischen Identifikation (wer ist die Person?) und Legitimation (darf die Person das?). Im Hinblick auf Kunden:innen heißt das im Umkehrschluss:
Für nähere Informationen lesen Sie gerne auch unseren Beitrag: Identifikation oder Legitimation
Aufenthaltstitel
Wichtig zu wissen ist, dass ein Aufenthaltstitel ein Legitimationsdokument ist. Er bescheinigt einer Person, welche keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, dass sie sich rechtmäßig in dem Land aufhalten darf, sowie für welchen Zeitraum und zu welchem Zweck sie sich hier aufhalten darf (z. B. Arbeit, Studium). Die Person ist somit legitimiert, sich hier aufhalten.
Als Legitimationsdokument kann es aber nicht zur Identifikation einer Person herangezogen werden. Das heißt, sobald ein Aufenthaltstitel gezeigt wird, muss auch immer ein zweites Dokument zur Identifikation vorgelegt werden (z. B. Reisepass, Passersatz, Ausweisersatz).
Wie schon erwähnt, wird ein Aufenthaltstitel nur an Nicht-Staatsbürger ausgestellt. Das bedeutet, dass das zweite Dokument (Identifikationsdokument) in der Regel aus einem anderen Land kommt.
Beispiel: Eine Person aus Syrien (Staatsangehörigkeit syrisch) ist im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels, wohnt und arbeitet auch in Deutschland. Diese Person möchte nun ein Bankkonto eröffnen. Wie gehen Sie vor? Welche Dokumente müssen Sie sich zeigen lassen?Beachten Sie bei Ihrer Prüfung, dass sich der Sachverhalt bei offiziell nach Deutschland zugewanderten Personen anders darstellt. Diese sind nicht im Besitz von Identifikationsdokumenten des Ursprungslandes (z. B. Reisepass oder auch Geburtsurkunde aus dem Ursprungsland). In diesem Fall verlangen Sie zusätzlich zum Aufenthaltstitel ein Dokument, wie z. B. den Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Staatenlose. Diese Dokumente gelten als Passersatz und sind als Identifikationsdokumente anerkannt.
Befristet oder unbefristet?
Als Aufenthaltstitel bezeichnen wir das Dokument, welches eine Person aus einem anderen Land dazu berechtigt, sich in Deutschland aufzuhalten. Wie lange sich diese Person jedoch in Deutschland aufhalten darf, ist unterschiedlich.
1. Aufenthaltserlaubnis, welche immer befristet ist | 2. Niederlassungserlaubnis, welche immer unbefristet ist |
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_d14a.html |
Achtung: Der Vermerk "Karte gültig bis" auf dem Aufenthaltstitel bezieht sich auf das physische Dokument selbst (Polycarbonat-Karte), nicht den Verbleib der Person in Deutschland.
Sonderfall Aufenthaltstitel als Ausweisersatz - nur in Deutschland gültig!
In Deutschland kann es vorkommen, dass auf dem Aufenthaltstitel unter "Anmerkungen" der Vermerk "Ausweisersatz" zu finden ist. In diesem Fall gilt (nur in Deutschland) der Aufenthaltstitel auch als Identifikationsdokument. Somit muss kein weiteres Dokument zur Identifikation vorgelegt werden.
Achtung: Durch einen Fehler bei den ausstellenden Behörden sind auch gültige Aufenthaltstitel im Umlauf, die unter "Anmerkungen" den Vermerk "Pass(Ersatz)" und die Nummer eines Reisepasses enthalten. Diese Variante ist in Deutschland zugelassen. Denken Sie daran, dass in diesem Fall zwei Dokumente erforderlich sind: Aufenthaltstitel und Reisepass, welcher mit der entsprechenden Nummer als Identifikationsdokument auf dem Aufenthaltstiel angegeben ist.
Anmerkung "Ausweisersatz" bei Aufenthaltserlaubnis: |
Anmerkung "Pass(Ersatz)" bei Niederlassungserlaubnis: gilt nicht als Identifikationsdokument => zweites Dokument (Pass mit vermerkter Nummer) muss vorgelegt werden |
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_d14a.html |
💡 Gut zu wissen: Auch eine zulässige Erwerbstätigkeit würde unter dem Punkt "Anmerkungen" zu finden sein.
Gerne beraten und schulen wir Sie auch zu weiteren Themen wie: Ankunftsnachweis, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Fiktionsbescheinigung, und vieles mehr.
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