Wie groß ist die Gefahr von Ausweismissbrauch und Urkundenfälschung im Notariat?
Die gesetzliche Grundlage ist einfach, die Umsetzung in der Praxis teilweise schwierig. Wie können MitarbeiterInnen im Notariat die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung korrekt durchführen?
Notare stehen nicht über dem Geldwäschegesetz. Das verdeutlicht zum Beispiel das Urteil des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 22. Juni 2022 – 1 Rb 34 Ss 122/22).
Das OLG hat die Rechtsbeschwerde eines Notars gegen eine gegen ihn verhängte Geldbuße zurückgewiesen. Der Notar hatte leichtfertig auf die Ermittlung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten bei einem Immobiliengeschäft verzichtet. Auszüge aus Handels- und Transparenzregister reichen nicht aus.
Die Identitätsprüfung und Dokumentation gehören zu den gesetzlich normierten, geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten im Notariat. Das Ablegen einer Ausweiskopie im Aktenordner ohne die zugehörige Prüfung des Dokuments erfüllt die Ansprüche dieser Sorgfaltspflicht nicht. Denn diese beinhaltet eine korrekte Identitätsprüfung. Geschulte MitarbeiterInnen können mithilfe eines Fragenkatalogs Auffälligkeiten bei vorgelegten Ausweisdokumenten feststellen.
Unter anderem können sich Mitarbeitende folgende Fragen bei der Ausweisprüfung stellen:
Alle diese Fragen können geschulte MitarbeiterInnen innerhalb von wenigen Augenblicken überprüfen. Mit welchem Know-how das möglich ist, erlernen Sie zum Beispiel in unserem eLearning Basiskurs Ausweisprüfung.
Diese Fälle kommen in Ihrem Notariat nicht vor?
Lesen Sie doch den Artikel über den spektakulären "Vermisstenfall Hilß" von 2011. Hier ging die Witwe mit einem Mann, welcher von einem Maskenbildner "präpariert" wurde, zum Notar. Hier steht, wie die Geschichte ausging.